Der Bundesrat kommt dieses Jahr zu elf Plenarsitzungen zusammen. Sie finden in der Regel alle drei bis vier Wochen statt. In der ersten Plenarsitzung am 15. Februar werden unter anderem Regierungspläne zur Fachkräfteeinwanderung, zur Familienstärkung sowie zur Online-Kfz-Zulassung beraten.

Vermittlungsausschuss
© Bundesrat | Frank Bräuer
Zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode kommt am 30. Januar der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zusammen. Vertreterinnen und Vertreter beider Organe verhandeln dann über die Grundgesetzänderung zur Lockerung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern. Die vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung betrifft unter anderem Regelungen zu Finanzhilfen des Bundes und Investitionen in Bildung. In seiner letzten Sitzung 2018 hatte der Bundesrat dazu den Vermittlungsausschuss angerufen.
Vier Landtagswahlen
Im Jahr 2019 finden in gleich vier Bundesländern Landtagswahlen statt, die auch Auswirkungen auf den Bundesrat haben könnten. Am 26. Mai wählt Bremen eine neue Bürgerschaft, im Herbst werden in Brandenburg, Sachsen (beide am 1. September) und in Thüringen (27. Oktober) die Landtage neu gewählt.
Landtagswahlen beeinflussen die Zusammensetzung des Bundesrates, da die Landesregierungen die Mitglieder der Länderkammer stellen. Bereits jetzt sind im Bundesrat 13 verschiedene Regierungskoalitionen der Länder vertreten, die keine klassische Lagerbildung zulassen.
Hochauflösendes Bild (jpeg, 1MB)Internationaler Austausch und Zusammenarbeit

Die Pflege internationaler parlamentarischer Beziehungen spielt auch 2019 eine große Rolle im Bundesrat. So besucht Bundesratspräsident Daniel Günther im Frühjahr Den Haag und Warschau, wo er unter anderem mit seinen Amtskollegen politische Gespräche führt. Außerdem nimmt er im April an der Parlamentspräsidentenkonferenz in Wien und im Juni an der Tagung der Vereinigung der Senate Europas in Paris teil.
Weitere interparlamentarische Konferenzen und Delegationsbesuche ergänzen den internationalen Gedankenaustausch.
70 Jahre Bundesrat und Grundgesetz

Sondermünze Bundesrat 2019
© Bundesministerium der Finanzen
Der Bundesrat feiert am 7. September sein 70-jähriges Jubiläum. Dieser Jahrestag ist Anlass für die Herausgabe einer besonderen 2-Euro-Münze mit dem Motiv des Bundesratsgebäudes. Bundeskanzlerin Merkel und Bundesratspräsident Günther stellen die Münze bereits am 15. Februar im Kanzleramt der Öffentlichkeit vor.
Ebenfalls zum 70. Mal jährt sich am 23. Mai der Tag des Grundgesetzes. Der Bundesrat beteiligt sich aus diesem Anlass an den Feierlichkeiten, die in Karlsruhe, dem Sitz des Bundesverfassungsgerichts, stattfinden.
Jugend belebt den Bundesrat

Modell Europa Parlament im Bundesrat
© Frank Bräuer
Am 30. und 31. Januar tagt unter der Schirmherrschaft von Präsident Daniel Günther im Bundesrat wieder das Modell Europa Parlament. Zu dieser Veranstaltung kommen Jugendliche aus ganz Deutschland und anderen europäischen Ländern zusammen, um über Fragen rund um die Europapolitik zu diskutieren.
Am 20. Juni zeichnet der Bundesratspräsident im Rahmen des Wettbewerbs "Kein Blatt vorm Mund" die besten Schülerzeitungen Deutschlands aus und ehrt Schülerinnen und Schüler für ihr Engagement.
Im November sind Jugendliche aus dem künftigen Präsidentenland Brandenburg zwei Tage lang beim Planspiel "Jugend im Bundesrat" eingeladen, die Arbeit des Bundesrates nachzustellen. Sie haben so die Möglichkeit, einen einzigartigen Einblick in die Arbeit der Länderkammer zu bekommen.
Von Kiel nach Potsdam
Am 3. Oktober lädt Bundesratspräsident Daniel Günther zum Tag der Deutschen Einheit nach Kiel ein. Traditionell richtet das Vorsitzland im Bundesrat diese Feierlichkeiten aus. Beim großen Bürgerfest in der Kieler Innenstadt ist der Bundesrat mit einem Informationspavillon mit vor Ort.
Knapp einen Monat später, am 1. November, wechselt dann die Präsidentschaft von Schleswig-Holstein nach Brandenburg. Die Wahl des Bundesratspräsidenten folgt einer festgelegten Reihenfolge, die durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt wird. So sieht es eine Vereinbarung vor, auf die sich die Ministerpräsidenten 1950 in Königstein/Taunus verständigt haben.