Grundsätzliches zur Veröffentlichungspraxis von IMK-Dokumenten
Die IMK hat am 05.05.2000 beschlossen, dass ihre Beschlüsse und Berichte grundsätzlich öffentlich sind. Gleichwohl hat sie auch Gesichtspunkte zu beachten, die einer Veröffentlichung entgegenstehen. Insbesondere die sicherheitspolitischen Aufgabenstellungen der Innenressorts zwingen immer wieder dazu, von einer Veröffentlichung der gefassten Beschlüsse und vor allem der Berichte abzusehen.
Sofern im Folgenden Beschlüsse oder andere Dokumente von Arbeitskreisen und anderen Gremien der IMK bzw. von Bund und Ländern nicht ausdrücklich als zur Veröffentlichung freigegeben gekennzeichnet sind, wird darum gebeten, von Nachfragen abzusehen, da diese Unterlagen nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben werden.
Zu den damit verbundenen rechtlichen Fragen wird auf das Gutachten, zu Einzelheiten der vereinbarten Vorgehensweise auf den entsprechenden Beschluss der IMK vom 24. bis 26.06.15 verwiesen.
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