Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Sekretariat des Bundesrates ist bemüht, die von ihm verantworteten Internetseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 4. Januar 2023) gilt für die Internetauftritte www.bundesrat.de, www.vermittlungsausschuss.de, www.innenministerkonferenz.de, www.verkehrsministerkonferenz.de, www.wirtschaftsministerkonferenz.de und die App des Bundesrates.

Sekretariat des Bundesrates arbeitet intensiv daran, die Zugänglichkeit der oben genannten Internetseiten und Anwendungen weiter zu verbessern. Derzeit läuft eine ausführliche Überprüfung der Barrierefreiheit dieser Angebote. Im Anschluss werden die Testergebnisse an dieser Stelle veröffentlicht.

Inhalte mit Barrieren

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Einige PDF-Dokumente / Downloads - Dazu gehören Dokumente mit Inhalten, die von externen Stellen erstellt worden sind, und Drucksachen und Plenarprotokolle früherer Jahrgänge. Zukünftig sollen diese durch barrierefreie Versionen ersetzt werden.
  • Ältere Videos ohne Untertitel in der Mediathek – Hier stehen alternativ für die Texte zu den Reden in der Plenarsitzung die jeweiligen Sitzungsprotokolle zur Verfügung. Alle aktuellen Videos sind mit Untertiteln und teilweise mit Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache abrufbar.

Barriere melden

Wenn Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu den Inhalten der genannten Internetseiten und Anwendungen aufgefallen sind, oder Sie Anregungen für Verbesserungen haben, können Sie uns gern eine Nachricht senden.

Nutzen Sie dafür bitte unser Feedbackformular oder kontaktieren Sie uns per E-Mail, Post oder Telefon:

Bundesrat Onlineredaktion

11055 Berlin

workTel:  030 18 9100-190

De-Mail: de-mail@bundesrat.de-mail.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG eingerichtet worden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Stand 04.01.2023

Glossary

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